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Unsere Rechtsgebiete im Einzelnen | ||
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Arbeitsrecht Arbeitsrechtliche Interessenvertretung verlangt die Auseinandersetzung mit den sich immer schneller wandelnden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Beratungsangebot umfasst dabei, sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite, folgende Bereiche: Vertragsberatung z.B. Erstellung von Arbeitsverträgen für gewerbliche oder nicht gewerbliche Arbeitnehmer, Prüfung/Erstellung von Aufhebungsverträgen, Urlaub, Gehaltsfortzahlung bei Krankheit, Wirksamkeit von Wettbewerbsverboten, Dienstfahrzeugregelungen, Gratifikationen Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Mithilfe bei der Vorbereitung von Individual- oder Massenkündigungen, Vorbereitung von Änderungskündigungen, Beratung und Erstellung von Abmahnungen, Beratung des Betriebsrates im Rahmen der Mitwirkungsrechte, Prüfung Sozialauswahl, gerichtliche oder außergerichtliche Interessenvertretung Beratung von Betriebsräten oder Arbeitgebern in allen kollektivrechtlichen Fragestellungen, Beistand bei Einigungsstellen oder in gerichtlichen Beschlussverfahren, Erstellung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen sowie Interessenausgleich. Verhandlungspartner z.B. Vertragsverhandlungen mit zukünftigen Arbeitnehmern, Betriebsräten oder auch der Geschäftsführung in allen arbeitsrechtlichen Bereichen ![]() |
Ihr Berater: Rolf Krügermeyer-Kalthoff |