Familienrecht
Ihre Kanzlei für Familienrecht Rechts vom Rhein
Wenn es im Rahmen familiärer Angelegenheiten zu Streitigkeiten kommt so kann eine ausgewogene und objektive Beratung emotionale Spannungen abfedern. Dies ist vorrangiges Ziel unserer beratenden Tätigkeit in Familiensachen.
Unsere Leistungen
Ehescheidung
Wir beraten Sie bereits im Rahmen einer Auseinandersetzung und reichen für Sie den Scheidungsantrag bei Gericht ein.
Unterhaltsregelungen
Unruhe in eine bereits emotional belastete Trennungssituation bringt immer die Frage nach dem Unterhalt. Dieser sollte schnellstmöglichst und transparent gelöst werden, damit dies nicht weiter belastet. Die Berechnung eines fairen Unterhalts und gegebenenfalls gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr eines solchen Anspruchs stellen hier nur einen Teilbereich unserer Tätigkeit dar.
Sorgerecht
Es ist wichtig, im Interesse der Kinder im Bereich des Sorge- und Umgangsrechts hier eine dem Kindeswohl entsprechende Regelung zu finden, da diese in familienrechtlichen Auseinandersetzungen in der Regel emotional am stärksten belastet sind.
Scheidungserleichternde Vereinbarungen/Trennungsvereinbarungen
Ein gutes Vertragswerk bei Eheschließung aber auch im Falle der Kenntnis einer absehbaren Trennung vermeidet weitere Streitereien. Insoweit ist die Erstellung von Eheverträgen, Scheidungserleichternden- oder Trennungsvereinbarungen eine unserer wichtigsten Aufgaben. Im Rahmen entsprechender Vereinbarungen sollte alles geregelt werden um jede gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden – Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn, Hausrat etc.
Partnerschaftsberatung
Auch nichteheliche Lebensgemeinschaften sollten vertragliche Regelungen suchen um so das Fundament der Partnerschaft zu verstärken.
Zugewinnausgleich
Wenn noch nicht alles durch ein gutes Vertragswerk geklärt ist, so müssen wirtschaftliche Werte mit der Scheidung auseinandergesetzt werden.