Erbrecht

Ihre Kanzlei für Erbrecht Rechts vom Rhein

Aufgrund der, durch die Rechtsmaterie bedingten, familiären Nähe der Beteiligten muß gerade bei erbrechtlichen Fragen die Vermeidung eines möglichen späteren Konfliktes immer im Vordergrund stehen.

Daher sollte gerade auf die Erstellung letztwilliger Verfügungen besonderes Augenmerk gelegt werden.

Unsere Leistungen:

Testament und Steuern

Neben der klassischen Erstellung von Testamenten und dem Beistand bei entsprechenden notarvertraglichen Regelungen erstreckt sich die Tätigkeit unserer Kanzlei hierbei auch auf steuerliche Belange und der Hilfestellung bei der Durchsetzung.

Forderungen

Kommt es zu nicht immer zu vermeidenden Auseinandersetzungen werden durch uns auch ungerechtfertigte Forderungen zurückgewiesen oder auch berechtigte Forderungen geltend gemacht, auch wenn sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden läßt.

Ihr Anwalt für Erbrecht

Heiner Osterhues

Rechtsanwalt