Vergaberecht

Ihre Kanzlei für Vergaberecht Rechts vom Rhein

Das Vergaberecht regelt das Verfahren, welches durch öffentliche Auftraggeber im wirtschaftlichen Handeln zu beachten ist. In seiner Ausprägung ist es die logische Umsetzung kaufmännischer Erfahrungssätze.

Fehler in der Anwendung nationaler oder europäischer Normen können zu Verfahrensverzögerungen, Mehrkosten oder anderer Konsequenzen führen. Die Prüfung von Verfahren auf Rechtskonformität vor der Veröffentlichung und deren Umsetzung gibt dem Auftraggeber daher ein hohes Maß an Sicherheit.

Unsere Leistungen:

Beratung und Aufklärung über geltende Vorschriften

Wir beraten und vertreten öffentliche Auftraggeber als auch bietende Unternehmen seit mehr als 25 Jahren in Ausschreibungsverfahren von Beginn des ausschreibungspflichtigen Vorgangs bis zur erfolgreichen Submission und führen Nachprüfungsverfahren schwerpunktmäßig im Bereich des Gesundheits- und Bauwesens. Für jedes Projekt entwickeln wir die optimale Vergabestrategie.

Unser Tätigkeitsfeld erstreckt sich auf

  • Begleitung bei Strukturierung, Ausgestaltung und Durchführung von Vergabeverfahren
  • Unterstützung bei der Erstellung der Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibungen, Bewertungsmatrix, Vergabevermerken als auch der zutreffenden Verfahrenswahl
  • Identifizierung etwaiger Vergabefehler, Prüfung auf Rechtskonformität
  • Formulierung von Rügen bzw. Beantwortung von Rügen
  • Durchführung von Nachprüfungsverfahren bzw. Vertretung von Auftraggebern und Bietern vor Vergabekammern und Vergabesenaten
  • Begleitung in Verhandlungsverfahren
  • Hilfestellung in Frage- und Antwortenforen

Vorträge und Schulungen

Ebenso bieten wir Vorträge zum rechtmäßigen Handeln im Bereich des Vergaberechts zur Schulung betroffener Mitarbeiter und Verantwortungsträger an.

Ihr Anwalt für Vergaberecht

Heiner Osterhues

Rechtsanwalt