Über unsere Kanzlei

Kanzleiprofil

Die Kanzlei wurde Anfang der 90’er Jahre durch Herrn Rechtsanwalt Heiner Osterhues gegründet. 

UNSERE AUFGABEN

Als Schwerpunkt unserer Tätigkeit sehen wir neben der Wahrnehmung der Interessen der Mandantschaft in gerichtlichen wie außergerichtlichen Auseinandersetzungen den Dialog mit dem Mandanten. Als Dialog wird das Gespräch zwischen zwei oder mehreren Personen bezeichnet. Daher steht bei uns der persönliche Kontakt und die gemeinsame vertrauensvolle Zusammenarbeit im Vordergrund. Nur im Dialog kann man die Zielrichtigung im Mandantsverhältnis erkennen, werten und zutreffend handeln. Oftmals ergeben sich erst im Gespräch und in Kenntnis von persönlichen oder Unternehmensstrukturen Problemfelder die eines jurisitischen Handelns bedürfen. In diesem Erkennen liegt eine Stärke unserer Kanzlei.

Im Rahmen der Vertretung sehen wir unsere Aufgabe insbesondere darin, durch frühzeitige Beratung gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sollte dies nicht mehr möglich sein, so führt ein umfangreicher Informationsaustausch zu einer bestmöglichen Vertretung. Als wirtschaftlich ausgerichtete Kanzlei ist es darüber hinaus unsere Kernaufgabe Unternehmen auf Schwachstellen hinzuweisen und diese zu egalisieren.

Anwälte

Heiner Osterhues

Rechtsanwalt

Rolf Krügermeyer-Kalthoff

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bürogemeinschaft

Inga Dollhausen

Fachanwältin für Familienrecht in Bürogemeinschaft