Über unsere Kanzlei
Kanzleiprofil
Die Kanzlei wurde Anfang der 90’er Jahre durch Herrn Rechtsanwalt Heiner Osterhues gegründet.
UNSERE AUFGABEN
Als Schwerpunkt unserer Tätigkeit sehen wir neben der Wahrnehmung der Interessen der Mandantschaft in gerichtlichen wie außergerichtlichen Auseinandersetzungen den Dialog mit dem Mandanten. Als Dialog wird das Gespräch zwischen zwei oder mehreren Personen bezeichnet. Daher steht bei uns der persönliche Kontakt und die gemeinsame vertrauensvolle Zusammenarbeit im Vordergrund. Nur im Dialog kann man die Zielrichtigung im Mandantsverhältnis erkennen, werten und zutreffend handeln. Oftmals ergeben sich erst im Gespräch und in Kenntnis von persönlichen oder Unternehmensstrukturen Problemfelder die eines jurisitischen Handelns bedürfen. In diesem Erkennen liegt eine Stärke unserer Kanzlei.
Anwälte
Heiner Osterhues
Rechtsanwalt
- Vergaberecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Allgemeines Zivilrecht
Rolf Krügermeyer-Kalthoff
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bürogemeinschaft
- Arbeitsrecht
- Allgemeines Zivilrecht
- Mietrecht
Inga Dollhausen
Fachanwältin für Familienrecht in Bürogemeinschaft
- Familienrecht